1. Pflegekasse: bis 4.180 € je Maßnahme
Wer einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse bis zu 4.180 € für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Die bodengleiche Dusche, Haltegriffe, ein unterfahrbarer Waschtisch und eine breitere Tür gehören dazu. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, bis zu 16.720 €. Wichtig: Antrag vor Beginn der Arbeiten stellen, mit Kostenvoranschlag des Betriebs.
2. KfW 159: Kredit „Altersgerecht Umbauen"
Für alle, auch ohne Pflegegrad und ohne Altersgrenze: zinsgünstiger Kredit bis 50.000 € je Wohneinheit für Barrierereduzierung, dazu zählt das barrierefreie Bad nach den technischen Mindestanforderungen der KfW. Beantragt wird er über die Hausbank vor Beginn des Vorhabens. Der frühere Zuschuss 455-B wird seit 2024 nicht durchgehend angeboten; die aktuelle Verfügbarkeit steht auf kfw.de.
3. Steuer: 20 % der Handwerkerkosten
Nach § 35a EStG ziehst du 20 % der Arbeitskosten (Lohn, Fahrt, Maschinen, nicht Material) direkt von der Steuerschuld ab, höchstens 1.200 € im Jahr. Voraussetzung: Rechnung mit getrennt ausgewiesenem Lohnanteil, Zahlung per Überweisung. Bei einer Sanierung über den Jahreswechsel kannst du den Betrag zweimal nutzen, wenn die Rechnungen entsprechend gestellt werden.
4. Energetisch: Heizung, Lüftung, Fenster
Wird im Zuge der Sanierung der Handtuchheizkörper an eine neue Wärmepumpe angeschlossen, eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung oder ein neues Fenster eingebaut, greifen BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA) mit 15 bis 20 % Zuschuss auf diese Teile. Das lohnt sich bei einem Bad selten allein, aber zusammen mit einer größeren Modernisierung.
5. Regional: Länder und Kommunen
Einige Länder und Städte fördern barrierefreie Umbauten zusätzlich (z. B. Programme der Landesbanken in NRW, Bayern, Hamburg). Welche für deine Postleitzahl gilt, weiß der Betrieb oder die Wohnberatungsstelle deiner Kommune; die Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de) listet sie.
Checkliste, bevor es losgeht
- Kostenvoranschlag mit getrennt ausgewiesenem Lohnanteil vom Betrieb holen.
- Pflegekasse oder KfW-Antrag vor Auftragserteilung stellen.
- Barrierefreie Ausführung schriftlich im Angebot festhalten (bodengleich, Türbreite, Haltegriffe).
- Rechnungen per Überweisung zahlen, für die Steuer aufheben.
Die Betriebe aus unserem Netzwerk kennen die Anträge und schreiben die Angebote so, dass die Förderstellen sie annehmen. Sag beim Anfordern der Angebote dazu, dass du Förderung nutzen willst.